Brexit: Verwaltung informiert in Mönchengladbach lebende britische Staatsangehörige

Brexit: Verwaltung informiert in Mönchengladbach lebende britische Staatsangehörige

21 Feb 2019

Mönchengladbach - Das Vereinigte Königreich hat die Absicht erklärt, zum 30. März 2019 aus der Europäischen Union auszutreten. Die Form des Ausstiegs und die ausländerrechtlichen Konsequenzen nach dem so genannten Brexit sind bisher nicht vollständig absehbar. Dennoch hat der Fachbereich Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach jetzt die bereits bekannten Informationen zu den Folgen des Brexit für in Mönchengladbach lebende britische Staatsangehörige und ihre Familien zusammengefasst. In Mönchengladbach waren Ende Januar rund 580 britische Staatsangehörige gemeldet. In den vergangenen drei Jahren haben sich rund 60 Briten einbürgern lassen.

Bisher sind folgende Informationen zum Aufenthaltsrecht von britischen Staatsangehörigen und ihren betroffenen Familienangehörigen bekannt:

Aufenthaltsrecht…
Für britische Staatsangehörige und ihrer Familienangehörigen gilt bis zum voraussichtlichen Austritt aus der EU am 29. März 2019 weiterhin die Freizügigkeitsberechtigung nach dem Recht der Europäischen Union.

…bei ungeregeltem Brexit
Sollte das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 29. März 2019 ohne ein Austrittsabkommen aus der Europäischen Union austreten (sogenannter ungeregelter Brexit), würden britische Staatsangehörige nicht mehr das Recht auf Freizügigkeit im Rahmen der Unionsbürgerschaft haben. Sie würden in Deutschland ab dem 30. März 2019 als sogenannte Drittstaatsangehörige gelten und bräuchten für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen so genannten Aufenthaltstitel. Einzelheiten dazu beschreibt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat auf der Webseite www.bmi.bund.de.

Die Bundesregierung plant eine bis zum 29. Juni 2019 befristete Übergangszeit, in der bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen
• wie zuvor in der BRD leben und arbeiten dürfen
• sie bis zum Ende der Übergangszeit einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen müssen
• sie bis zur Entscheidung über diesen Antrag wie bisher in der BRD leben und arbeiten dürfen.

Für den Fall eines ungeregelten Brexits wird die Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach die im Stadtgebiet lebenden Staatsangehörigen des Vereinigten Königsreichs und ihre Familienangehörigen über die weitere Vorgehensweise und die dann erforderlichen Schritte informieren.

… bei geregeltem Brexit
Sollte das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 29. März 2019 aus der Europäische Union mit einem ratifizierten Austrittsabkommen austreten, würde direkt danach ein Übergangszeitraum vom 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Das Austrittsabkommen sieht zunächst einen Erhalt der Freizügigkeitsrechte für die betroffenen Personen vor. Aufenthaltsrechtliche Titel und Entscheidungen wären dann erst für einen Aufenthalt nach Ende des Übergangszeitraumes erforderlich.

Einbürgerung bei ungeregeltem Brexit…
Bei einem Einbürgerungsverfahren nach derzeit geltendem Recht müssen britische Staatsangehörige ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und die Einbürgerung vor dem 29. März erfolgt.

Sollte über den Einbürgerungsantrag erst nach dem 29. März 2019 entschieden werden können, müssten die britischen Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber bei einem ungeregelten Brexit ihre britische Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung aufgeben.
Aufgrund eines Gesetzesentwurfs soll von dieser Verfahrensweise jedoch unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Danach können Angehörige des Vereinigten Königreichs, die vor dem Austrittsdatum einen Einbürgerungsantrag gestellt haben, die bisherige Staatsangehörigkeit behalten, sofern alle weiteren Voraussetzungen vor dem Austrittsdatum bereits erfüllt waren und weiterhin werden, auch wenn die Entscheidung über die Einbürgerung erst nach dem Brexit erfolgt.

Anträge jetzt stellen…
Allen Angehörigen des Vereinigten Königreichs, die unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) eingebürgert werden möchten, empfiehlt der Fachbereich Bürgerservice dringend, so bald wie möglich, spätestens aber am 29. März 2019, bei der Ausländerbehörde einen Einbürgerungsantrag zu stellen, der auch auf der städtische Webseite www.moenchengladbach.de heruntergeladen werden kann. Bitte nutzen Sie den dazu auf der Homepage vorbereiteten Antrag und reichen diesen ausgefüllt und unterschrieben bis zum 29.03.2019 ein.

Einbürgerung bei geregeltem Brexit…
Für den Fall, dass zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ein Austrittsabkommen ratifiziert wird, sind Übergangsregelungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz vorgesehen. Nach derzeitigem Stand würden dann alle bis zum 31.12.2020 beantragten Einbürgerungen noch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen.

Quelle: Stadt Mönchengladbach

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